LSD (LysergSäureDiethylamid) ist eine farb-, geschmack- und geruchlose Substanz die Halluzinationen also Sinnestäuschungen hervorruft. Da in der Natur kein reines LSD vorzufinden ist, wird es im Labor künstlich hergestellt. Es gibt verschiedene Produktionsmethoden, deren Ausgangsstoff entweder Lysergsäure, Mutterkornalkaloide oder Lysergsäuremonohydrat ist. Durch die chemische Verknüpfung von Lysergsäure und Propanolamin wird das LSD Alkaloid hergestellt. Lysergsäure kann durch die chemische Spaltung eines Mutterkornalkaloids gewonnen werden. Da die einzelnen Bestandteile des LSD für die Synthese schwierig bereitzustellen sind, wird es weltweit nur in wenigen Laboratorien hergestellt.

Stand: 16.04. 2012

Autor: Hanna Leshukovich

Weiterführende Informationen:

Albert, Hofmann (1979):  LSD – Mein Sorgenkind. Stuttgart  Ernst Klett Verlag

Krokodil die Bezeichnung einer äußerst gefährliche Mischung aus Desomorphin und Herstellungsverunreinigungen, die insbesondere in Russland zu großem Leid unter abhängigen Konsumtenten geführt hat. Der Wirkstoff Desomorphin ist nicht die Hauptursache für die gravierenden Folgen des Konsums. Da sich Desomorphin in Russland leicht und günstig aus in Apotheken freiverkäuflichen Medikamenten herstellen lässt, ist es eine Alternative für das vergleichsweise teure Heroin. Der Konsum und die Nebenwirkungen haben jedoch gravierende und lebensgefährliche Folgen für Körper und Psyche. Diese Nebenwirkungen sind Ergebnis der häufig unprofessionellen Herstellung und den daraus resultierenden Verunreinigungen mit giftigen Substanzen. Die Haut verfärbt sich bei Injektion grünlich-grau und es kommt am ganzen Körper zu Schuppenbildung. Bei andauerndem Konsum sterben Haut- und Muskelgewebe allmählich ab. Im fortgeschrittenen Stadium kommt es zu einer drastischen Gewebeverlust bis zum Knochen, so dass sehr häufig verschiedene Körperteile amputiert werden müssen. Die Folge des Konsums ist in den meisten Fällen innerhalb weniger Monate der Tod. In Westeuropa ist „Krokodil“ vornehmlich aus den Medien bekannt, da Abhängigkeit bei uns als Krankheit betrachtet und den Abhängigen folglich Zugang zu pharmazeutisch reinen Substitutionsdrogen gewährt wird, diese also nicht genötigt sind, ihrer Abhängigkeit durch unsaubere und selbst hergestellte Drogen zu begegnen.

Stand: 20.01.204

Das kommt natürlich immer auf Menge und Art der Cola und des Kaffees an. Prinzipiell geht man aber davon aus: 100ml Cola enthalten ca.10mg Koffein, 100ml Filterkaffee enthalten zwischen 60 und 100mg Koffein. Mann kan also davon ausgehen, dass Kaffee mindestens fünf Mal so viel Koffein hat wie Cola. Genaueres kann man dieser Tabelle entnehmen:

http://www.test.de/Koffeinhaltige-Getraenke-Wenn-das-Herz-schneller-schlaegt-1117094-1117137/

Stand: 16.04. 2012

Autor: Katharina Kraus

 

Weiterführende Infos:

http://www.test.de/Koffeinhaltige-Getraenke-Wenn-das-Herz-schneller-schlaegt-1117094-1117137/

Taurin ist eine Aminosulfonsäure. Der Name kommt von dem lateinischen Namen für Stiergallenflüssigkeit, aus der Taurin das erste Mal chemisch herausgelöst wurde (Taurin kommt auch in der menschlichen Gallenflüssigkeit vor). Erwachsene Menschen können diese Substanz selbst herstellen und brauchen keine Zufuhr durch die Nahrung. Taurin bewirkt im Körper eine Anregung des Stoffwechsels und soll eine anregende Wirkung auf das Gehirn haben, deswegen wird Taurin auch häufig Energydrinks zugesetzt.

Stand: 16.04. 2012

Autor: Katharina Kraus

Weiterführende Infos:

Biochemie und Pathobiochemie. Georg Löffler, Peter C. Heinrich, Petro E. Petrides Springer London

Karlsons Biochemie und Pathobiochemie. Peter Karlson, Detlef Doenecke. Georg Thieme Verlag, 2005

Guarana ist eine Lianenpflanze aus dem Amazonasgebiet in Südamerika. Ihre Beeren enthalten sehr viel gebundenes Koffein, das oft auch Guaranin genannt wird. Es wird aber, da es an Gerbstoffe gebunden ist, nach und nach freigesetzt und hat deshalb eine länger andauernde Wirkung. Die Wirkungen und Nebenwirkungen sind die des Koffeins; der Wirkstoff wird vielen Produkten wie Kaugummis oder Getränken zugesetzt.

Stand: 16.04. 2012

Autor: Katharina Kraus

Weiterführende Infos:

Kaffee, Käse, Karies … Biochemie im Alltag. Koolmann, Moeller, Röhm (Hg.). Wiley-VCH

Sportmedizin für Ärzte: Lehrbuch auf der Grundlage des Weiterbildungssystems der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP)

Das IOC hat seit Januar 1999 die Anwendung von Cannabis für die Olympischen Spiele verboten. Auf der Verbotsliste der WADA ist Cannabis unter den für Wettkämpfen verbotenen Stimulanzien aufgeführt.

Die Anwendung von Cannabis führt eigentlich nicht zu einer Verbesserung sportlicher Höchstleistungen. Allerdings kann aufgrund der beruhigenden Wirkung ein Athlet in gefährlichen Sportarten riskobereiter in den Wettkampf gehen, was womöglich dann auch zu einem besseren Ergebnis führen kann. In Spielsportarten kann ein Sportler unter Umständen nach dem Konsum von Cannabis seine Mitspieler gefährden, da er eventuell ein höheres Risiko in Zweikämpfen eingeht. Vor allem in Motorsportarten, im Skiabfahrtslauf und ähnlich gefährlichen Sportarten geht ein Cannabis konsumierender Athlet unter Umständen ein höheres Unfallrisiko ein. Darüber hinaus kommt es bei höherer Dosierung zu einer Verschlechterung der Koordination.

Der Konsum von Cannabis ist möglicherweise noch wochenlang, je nach Konzentration auch monatelang nachweisbar. Eine positive Wettkampfkontrolle kann also auch möglich sein, wenn Cannabis lange vorher konsumiert wurde. Es kann sogar schon zu einer gefährlichen Situation kommen, wenn sich der Sportler in einer Discothek aufhält, in der z. B. Marihuana geraucht wird und er dadurch passiv die Substanz Tetrahydrocannabinol (THC) aufnimmt. Eine Probe wird allerdings nur positiv bewertet, wenn sie den Grenzwert von 15 ng/ml im Urin übersteigt. Der nachgewiesene Konsum von Cannabis zieht strafrechtliche, gegebenenfalls auch verbandsinterne disziplinarische Maßnahmen nach sich.

Weiterführende Infos:

http://www.nada-bonn.de/praevention/achtung-dopingfalle/

Cannabis steht im Verdacht, sowohl das Auftreten einer Schizophrenie bei dementsprechend veranlagten Personen zu beschleunigen, als auch den Verlauf einer psychotischen Erkrankung ungünstig zu beeinflussen. Es wird davon ausgegangen, dass eine schizophrene Erkrankung bei einer dementsprechend veranlagten Person erst dann ausbricht, wenn sie durch einen sogenannten Stressor ausgelöst wird. Ein solcher Stressor kann die Wirkung, nach dem Konsum von Cannabis sein.

Weiterführende Infos:

http://www.pille-palle.net/Pille-Palle/psychose

Die Frage, ob Alkohol statt Wasser in der Shisha schlimmere Auswirkungen hat, ist nicht einfach zu beantworten, da es bisher nicht untersucht wurde.

Die Funktionsweise einer Shisha ist folgendermaßen: in einer Shisha oder Wasserpfeife wird Tabak, oder Cannabis geraucht. Der entstehende Rauch wird durch einen mit Flüssigkeit, meist Wasser, gefüllten Behälter gezogen. Dadurch wird der Rauch gekühlt und leicht gefiltert.

Wird nun Alkohol statt Wasser in die Shisha gefüllt, so kann der heiße Rauch bewirken, dass Alkohol verdampft und eingeatmet wird. Alkohol kann nicht nur durch den Magen in den Organismus aufgenommen werden, sondern auch durch Inhalieren über die Lunge. Je heißer der Rauch wird, umso mehr Alkohol verdampft und kann in der Lunge durch die Bronchien schneller ins Blut aufgenommen werden. Das heißt, schon geringe Mengen an inhaliertem Alkohol können in kurzer Zeit einen sehr starken Rauschzustand bewirken. Die weiteren Risiken der Inhalation von Alkohol sind weitestgehend unerforscht. Bei gleichzeitiger Einnahme von Alkohol und Tabak bzw. Cannabis entsteht außerdem die Gefahr, dass man die Kontrolle über die Wirkung der Drogen verliert. Da man nicht genau weiß, wie Alkohol in einer Shisha wirkt, ist grundsätzlich davon abzuraten!

Stand: 15.03.2012

Autor: Philipp Steinebach

Weiterführende Infos:

http://www.drugcom.de/drogenlexikon/wasserpfeife/

Bundesinstitut für Risikobewertung

http://www.bfr.bund.de/de/ausgewaehlte_fragen_und_antworten_zu_wasserpfeifen-8953.html

Aufnahme von Alkohol im Körper:

http://www.suchtschweiz.ch/fileadmin/user_upload/DocUpload/alkohol_koerper.pdf

http://www.drug-infopool.de/rauschmittel/alkohol.html

Sowohl das Shisha- als auch das Bongrauchen sind schädlicher als das Rauchen normaler Zigaretten oder Joints, wobei es natürlich auch immer auf die Menge und Häufigkeit ankommt. Kaum ein Shisha-Raucher konsumiert den Tabak so wie ein „normaler“ Zigarettenraucher, also über den ganzen Tag verteilt von morgens bis abends.
Beim Wasserpfeifenrauchen wird der Rauch aber oft viel tiefer inhaliert, als bei einer Zigarette/Joint, da das Wasser den Rauch kühlt und er deswegen nicht im Hals kratzt. Durch das Anschwellen der Rauchwaren in der Glut von Kohle entstehen durch den Tabak selbst, aber auch durch die Feuchthaltemittel, die den Rauchwaren zugesetzt sind, teilweise giftigere Verbindungen oder giftige Verbindungen in höherem Ausmaß (gilt für Shisharauchen). So sollte auch die Aufschrift „0% Teer“ nicht hinters Licht führen: der Teer entsteht hier durch das Verbrennen des Tabaks in der Glut und findet genauso den Weg in die Lungen.

Bei der Bong werden außerdem viel schneller viel höhere Konzentrationen des Wirkstoffs THC aufgenommen, als bei normalem Jointrauchen, so wird ein Rauschzustand viel schneller und heftiger erreicht.

Grundsätzlich gilt: Rauchen ist immer schädlich. Das liegt daran, dass beim Rauchen Teer entsteht, welcher krebserregend ist. Daran ändert die Konsumform (egal ob Pfeife, Wasserpfeife, Zigarette) nicht viel.

Weiterführende Infos:

http://www.bzga.de/pdf.php?id=f20de160c13c3a47900424b9e40ce09e

 

Klare Antwort: Nein.

In Deutschland gilt laut Betäubungsmittelgesetz BtmG, dass der Konsum von Cannabis zwar legal ist, nicht aber „Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, sonstige Inverkehrbringung, Erwerb und Besitz von allen Pflanzenteilen und Saatgut von Hanf“. Sollte also in Blut oder Urin THC nachgewiesen werden, gilt das nicht als Straftat. Allerdings wird jeder Fund in Blut oder Urin mit einem Eintrag in die Führerscheindatei geahndet und kann ab zwei Einträgen zu einem Drogenscreening führen. Wer beim Fahren erwischt wird, hat in der Regel ohnehin mit einer MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung) zu rechnen.
Die sogenannten „geringen Mengen“ werden bei Fund zwar beschlagnahmt, es liegt aber im Ermessen der Staatsanwaltschaft, ob eine Anzeige erstattet wird oder nicht. Dabei wird davon ausgegangen, dass die „geringe Menge“ für den Eigenkonsum gilt und das Verfahren wird vielleicht eingestellt. Die Frage, was eine „nicht geringe Menge“ ist, variiert von Bundesland zu Bundesland. Es kann also sein, dass jemand in Bayern eine Gerichtsverhandlung bekommt, während jemand in Berlin (bei gleicher Menge!) straffrei bleibt. Eine bundesweite einheitliche Höchstgrenze für Eigengebrauchsmengen gibt es trotz Forderungen noch nicht. Sollte man schon einmal als „Täter“ aufgefallen sein, sollte man sich kaum Hoffnungen machen, dass kein Verfahren eröffnet wird.

Weiterführende Infos:

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtliche_Aspekte_von_Cannabis