Ist Cannabis in kleinen Mengen nun legal oder nicht?
Klare Antwort: Nein.
In Deutschland gilt laut Betäubungsmittelgesetz BtmG, dass der Konsum von Cannabis zwar legal ist, nicht aber „Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, sonstige Inverkehrbringung, Erwerb und Besitz von allen Pflanzenteilen und Saatgut von Hanf“. Sollte also in Blut oder Urin THC nachgewiesen werden, gilt das nicht als Straftat. Allerdings wird jeder Fund in Blut oder Urin mit einem Eintrag in die Führerscheindatei geahndet und kann ab zwei Einträgen zu einem Drogenscreening führen. Wer beim Fahren erwischt wird, hat in der Regel ohnehin mit einer MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung) zu rechnen.
Die sogenannten „geringen Mengen“ werden bei Fund zwar beschlagnahmt, es liegt aber im Ermessen der Staatsanwaltschaft, ob eine Anzeige erstattet wird oder nicht. Dabei wird davon ausgegangen, dass die „geringe Menge“ für den Eigenkonsum gilt und das Verfahren wird vielleicht eingestellt. Die Frage, was eine „nicht geringe Menge“ ist, variiert von Bundesland zu Bundesland. Es kann also sein, dass jemand in Bayern eine Gerichtsverhandlung bekommt, während jemand in Berlin (bei gleicher Menge!) straffrei bleibt. Eine bundesweite einheitliche Höchstgrenze für Eigengebrauchsmengen gibt es trotz Forderungen noch nicht. Sollte man schon einmal als „Täter“ aufgefallen sein, sollte man sich kaum Hoffnungen machen, dass kein Verfahren eröffnet wird.
Weiterführende Infos:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtliche_Aspekte_von_Cannabis