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Wer macht sich strafbar, wenn sich jemand über 16 Jahre Alkohol legal kauft und es unbeabsichtigt jemandem gibt, der unter 16 Jahre ist?

Wer macht sich strafbar, wenn sich jemand über 16 Jahre Alkohol legal kauft und es unbeabsichtigt jemandem gibt, der unter 16 Jahre ist?

In diesem Fall machen sich beide Personen, die 16 jährige Person, die den Alkohol weitergibt und ebenfalls die Person, die ihn illegal konsumiert, strafbar. Laut § 9 Abs.1 Nr.2 des Jugendschutzgesetzes darf man ab dem Alter von 16 Jahren Bier, Wein und Sekt, sowie Mixgetränke, die die genannten Getränke beinhalten konsumieren. Diese Altersgrenze sinkt auf 14 Jahre falls eine Begleitung eines Erziehungsberechtigten anwesend ist (Eltern, Vormund). Beim Weiterreichen von Alkohol an Personen, die unter 16 Jahre alt sind verstößt man ebenfalls gegen das Jugendschutzgesetz § 9 und man muss mit einem Bußgeld rechnen, dessen Betrag je nach Sachverhalt variiert.

 

Quellen und weiterführende Links:

https://www.blja.bayern.de/schutz/jugendschutz/oeffentlichkeit/index.php

https://www.blja.bayern.de/imperia/md/content/blvf/bayerlandesjugendamt/vollzugshinweise_jugendschutzgesetz_01.09.2016.pdf

https://www.jugendschutz-aktiv.de/informationen-fuer-gewerbetreibende-und-veranstalter/die-vorschriften-im-einzelnen/alkohol.html

 

Datum: 7.1.2013

Bearbeitet von Ina Hoerst