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Was ist an der Engelstrompete illegal?

Die Engelstrompete (Brugmansia) wächst in der Natur ohne menschliches Zutun. Engelstrompete zu besitzen, einzunehmen sowie der An- und Verkauf ist in Deutschland nicht illegal. Das kommt daher, dass die Engelstrompete rechtlich als „Zierpflanze“ bezeichnet wird. Weil der Gebrauch der Engelstrompete jedoch schwere psychische Störungen hervorrufen kann und oftmals tödlich endet, ist sie in vielen Ländern, z.B. den USA inzwischen verboten.

Wie bei allen „Naturdrogen“, ist die Engelstrompete sehr schwer dosierbar. Die größte Gefahr der Engelstrompete besteht in sogenannten psychotischen Ausnahmezuständen, die einen, aufgrund des stundenlang anhaltenden Verlustes der Steuerungs- und Orientierungsfähigkeit, in lebensbedrohliche Lagen führen kann. Nicht selten landen Konsumenten in solchen Zuständen auch in der Psychiatrie oder im Krankenhaus. Merke: Die Engelstrompete ist nicht dosierbar, so dass die Risiken enorm groß sind!

Stand: 15.03. 2012

Autor: Philipp Steinebach