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Wird bei der Musterung ein Drogen-Check durchgeführt?

Bei der Musterung wird die zu musternde Person nach Drogenkonsum befragt. Ob Drogenkonsum zugegeben wird oder nicht, ist letztlich die eigene Entscheidung. Räumt man Drogenkonsum ein oder besteht der Verdacht, dass die Person Drogen nehmen könnte, wird ein Drogenscreening im Urin durchgeführt. Fällt dieses Screening positiv aus, lassen sich also Drogen im Urin nachweisen, wird meistens ein zweiter Musterungstermin (z.B. sechs Monate später) anberaumt. Der Urintest auf Drogen kann also einfach so durchgeführt werden; es liegt im Ermessen der musternden Personen, ob dies geschieht. Unter Umständen wird dann auch ein Gespräch mit einem Psychologen oder Psychiater gefordert, der z.B. prüfen soll, inwieweit ein Substanzmissbrauch oder eine Abhängigkeit besteht. Es kann allerdings auch vorkommen, dass Informationen über ein bestehendes Suchtproblem dann an die Führerscheinbehörde weitergegeben werden. Dies hat dann zur Folge, dass eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) gefordert wird (falls derjenige eine Fahrerlaubnis besitzt).